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   ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18   

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https://dejure.org/2020,81423
ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18 (https://dejure.org/2020,81423)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.2020 - 8 Ca 45/18 (https://dejure.org/2020,81423)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 8 Ca 45/18 (https://dejure.org/2020,81423)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
    Zugleich sind jedoch die einzelnen Grundrechtsträger vor unverhältnismäßigen Grundrechtsbeschränkungen durch privatautonome Regelungen zu schützen (BAG v. 12.12.2006, 1 AZR 96/06 Rz. 23 f. - zitiert nach juris).

    Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (BAG v. 19.01.1999, 1 AZR 499/98 Rz. 43 - zitiert nach juris; BAG v. 12.12.2006, 1 AZR 96/06 Rz. 24 - zitiert nach juris).".

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfasse die verfassungsrechtlich geschützte Vertragsfreiheit auch das Recht, unwirksame oder an sich nicht einschlägige kollektive Regelwerk in Bezug zu nehmen (BAG 4 AZR 26/10).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Hinweisfunktion beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden solle, bedürfe es hierfür nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eindeutiger Anhaltspunkte (BAG 4 AZR 26/10), die vorliegend fehlten.

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
    Maßgebend sei, ob der Arbeitnehmer hinsichtlich Zeit und Dauer sowie Ort und Inhalt der übernommenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht von Personen unterliege, die in der im Inland gelegenen Betriebsstätte tätig seien (BAG 2 AZR 54/18).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
    Auch eine unangemessene Benachteiligung liege nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann vor, wenn der Arbeitgeber durch die einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versuche, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BAG 9 AZR 433/06).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
    Das Transparenzgebot begründe keine allgemeine Rechtsbelehrungspflicht der Beklagten (BAG 8 AZR 896/07).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
    Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (BAG v. 19.01.1999, 1 AZR 499/98 Rz. 43 - zitiert nach juris; BAG v. 12.12.2006, 1 AZR 96/06 Rz. 24 - zitiert nach juris).".
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
    Entscheidend sei, ob der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages liege (BAG 6 AZR 475/96).
  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.12.2020 - 8 Ca 45/18
    sowie 5 S.2, sowie Ziffer 7 Abs. 1 und 2 des Musterentsendungsvertrages (Anlage 2 zur KBV) unwirksam seien, da die Betriebsparteien zu stark in die individuellen Rechte der Arbeitnehmer eingegriffen hätten (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 -, juris, sowie Bl. 341 ff. d. A., dort Ziff. II. 2 b, S. 24, Bl. 370 d. A.).
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